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Förderungen

AK-Bildungsgutschein

Bildung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb unterstützt die Arbeiterkammer Kärnten ihre Mitglieder*innen mit dem AK-Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein kann für alle im bfi-Kursprogramm und auf der Webseite mit dem 100,- Euro Symbol gekennzeichneten Kurse eingelöst werden.

  • alle Mitglieder*innen der Arbeiterkammer (Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, Arbeitsuchende, Eltern in Karenz, Präsenz- und Zivildiener)€ 100,– pro Kalenderjahr
  • Lehrlinge und Arbeitnehmer*innen ab dem 50. Lebensjahr € 150,– pro Kalenderjahr
  • Gilt für alle mit dem Bildungsgutschein gekennzeichneten Kurse im Kursprogramm bzw. auf der Webseite
  • Lehrlinge können den Bildungsgutschein für alle (auch nicht gekennzeichnete) Kurse einlösen

Buchen Sie Ihren gewünschten Kurs und senden Sie nach erfolgreichem Abschluss den ausgefüllten Bildungsgutschein sowie die Zahlungs- und Kursbestätigung an die AK Kärnten, Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee oder geben Sie die Unterlagen in einer der AK-Bezirksstellen ab. Das Bildungsguthaben wird von der Arbeiterkammer auf Ihr Konto überwiesen. Den AK-Bildungsgutschein erhalten alle Mitglieder mit der Dezember-Ausgabe der AK-Mitgliederzeitung „AK tipp“.

Detaillierte Informationen:
Arbeiterkammer Kärnten, Telefon: 050 477-4001, bildungsgutschein@akktn.at

AK-Bildungsprogramm Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe

Das AK-Bildungsprogramm für die Beschäftigten in Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen bietet neben fachspezifischen, auch gesundheits- und persönlichkeitsbildende Inhalte. Mit den kostenlosen Fortbildungen unterstützt die AK-Kärnten als Interessenvertretung die gesetzliche Fortbildungspflicht der Arbeitnehmer*innen und sichert gleichzeitig die Qualität für die zu Pflegenden sowie Patient*innen.

Weiterbildung von Lehrlingen

Berufsbezogene Zusatzausbildungen (z.B. Social Skills, Sprachkurse, Technische Ausbildungen…) zu 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb.

Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung, Vorbereitungskurs auf Prüfungen in der Berufsschule in einzelnen Pflichtgegenständen (bis 31.03.2021), Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)
Für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten 100 Prozent der Kurskosten bis max. € 3.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb.

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung 
Gegenstand dieser Maßnahme ist die Bereitstellung qualitätsgesicherter Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung. Der Bund übernimmt bis zu 100 Prozent der Kurskosten pro Kursteilnahme. Der Antrag kann nur von Lehrlingen gestellt werden!

Detaillierte Informationen:Wirtschaftskammer Kärnten, Lehrlingsstelle - Förderreferat,Telefon:05 90 904-880, lehre.foerdern@wkk.or.at

Weiterbildung von Lehrlingsausbilder*innen

  • Gefördert werden Maßnahmen für Lehrlingsausbilder*innen mit abgelegter Ausbilder*innenqualifikation.
  • Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder*innen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung.
  • Maximal 75 % der Kurskosten, jedoch höchstens € 2.000,-pro Ausbilder*in und Kalenderjahr.
  • Gefördert wird der Lehrbetrieb, der diese Weiterbildungsmaßnahme finanziert.

Detaillierte Informationen: Wirtschaftskammer Kärnten, Lehrlingsstelle - Förderreferat, Telefon: 05 90 904-880, lehre.foerdern@wkk.or.at

Förderungen für ÖGB-Mitglieder

Das bfi-Kärnten bietet ÖGB-Mitgliedern einen Preisnachlass von 5 % bis maximal € 40,– auf die Kursgebühren aller Kurse an. Bitte bei der Kursbuchung die ÖGB-Mitgliedsnummer angeben.

Detaillierte Informationen:
bfi-Kärnten, Servicestelle, Telefon: 05 78 78-2000, info@bfi-kaernten.at

Förderungen vidaflex-Mitglieder

Für Mitglieder bei Europas erster Gewerkschaftsinitiative für Ein-Personen-Unternehmen gibt es eine 25% Ermäßigung auf alle im bfi-Bildungsprogramm gekennzeichneten Kurse und Seminare für EPU.

Förderungen durch den ÖGB

Der ÖGB bietet für seine Mitglieder Fördermöglichkeiten inunterschiedlicher Höhe für Kursgebühren an.

  • Bildungsförderungsbeitrag der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst;Informationen unter: www.goed.at
  • Förderung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB);Informationen unter: www.gdg-kmsfb.at
  • GPA – Kärnten; Informationen unter: www.gpa.at
  • Gewerkschaft Bau-Holz; Informationen unter: www.bau-holz.at
  • Gewerkschaft PRO-GE, ehemals Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung und Gewerkschaft der Chemiearbeiter; Informationen unter: www.proge.at
  • GPF - Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten;Informationen unter: www.gpf.at

Bildungsförderung des Landes Kärnten

Arbeitnehmer*innen, die sich beruflich weiterbilden, erhalten für bestimmte Maßnahmen eine Bildungsförderung aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Voraussetzungen

Arbeitnehmer*innen und freie Dienstnehmer*innen:
  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Einkommensobergrenze von € 30.000,- brutto jährlich (Jahreslohnzettel Ziffer 245)
  • Bei Alleinverdiener (i.S. ESTG) und je unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich dieser Betrag um € 1.000,-

Arbeitnehmer*innen in Karenz (z.B. Elternkarenz) und Wiedereinsteiger*innen:
  • die bis zu 3 Jahre nach Karenzende den Wiedereinstieg in das Berufsleben beabsichtigen 
  • es darf keine anderweitige Förderung (von Land/Bund) gewährt werden 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten für Beschäftigte

Gefördert werden: 
  • Frauen bis zum 45 Lebensjahr (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme) mit zumindest abgeschlossener Reifeprüfung/Matura. 
  • Männer bis zum 45 Lebensjahr (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme) mit zumindest abgeschlossener Lehrabschlussprüfung oder BMS. 

Die Qualifizierungsförderung des Landes gilt für Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen in Kärnten, die eine Höherqualifizierung, deren Kosten vom Unternehmen zur Gänze getragen werden zum Ziel haben und die Bereiche: 

  • Technologieentwicklung /Innovation 
  • Digitalisierung• Industrie 4.0 
  • Robotik 
  • Verkehr/Logistik 
  • Webentwicklungen/E-Businessbetreffen. 

 Der maximale Förderungsquotient beträgt 50 % der förderfähigen anerkannten Kosten; jedoch maximal € 2.500, -- je geförderten Mitarbeiter*innen und maximal € 25.000, -- je geförderten Unternehmen pro Antrag und Kalenderjahr.Eine Förderung kann nur auf Grundlage eines schriftlichen Antrages des Unternehmens vor Beginn der Schulungsmaßnahme gemäß dem auf der Homepage des Landes Kärnten veröffentlichten Antragsformulars gewährt werden. 

Detaillierte Informationen: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 – Zukunft, Arbeitsmarkt & Wohnbau Tel. 050 536 - 31102 E-Mail: abt11.alw@ktn.gv.at

Sozial- und Weiterbildungsfonds für Zeitarbeiter*innen

Seit 01.01.2014 können Zeitarbeiter*innen für eine Vielzahl an Kursen über den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) Förderungen erhalten. Die förderbaren Kurse sind im Kursprogramm mit dem Logo des SWF gekennzeichnet.

Voraussetzungen:
  • Aufrechtes Arbeitsverhältnis als Zeitarbeiter*in.
  • Sie beziehen gleichzeitig keine andere Förderung für dieselbe Weiterbildung.

Gefördert werden Weiterbildungen wie:
  • Staplerfahre*/in/Kranführer*in
  • Logistikausbildungen
  • Diverse Metall-/Elektro-Ausbildungen
  • Diverse Schweißausbildungen
  • Vorbereitungskurse zu Lehrabschlussprüfungen
  • (Werk-)Meisterausbildungen
  • Sprachkurse, etc.

Siehe auch SWF-Weiterbildungsdatenbank

Detaillierte Informationen: www.swf-akue.at

Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler*innen

Arbeitnehmer*innen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler*innen aus der Arbeitnehmerförderung des Landes. Voraussetzungen:
  • Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Schuljahr positiv abgeschlossen.
  • Jährliches steuerpflichtiges Einkommen max. 28.000 Euro (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Detaillierte Informationen:
Arbeiterkammer Kärnten, Telefon: 050 477-4000, E-Mail: anf@akktn.at

Klein- und Kleinstunternehmer*innen

Der KWF fördert Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmer*innen von Kleinstunternehmen bis zu 50% (max. € 2.000,-), wenn die förderbaren Kosten mind. € 1.000,- betragen und für die ausgeübte unternehmerische Tätigkeit (das jeweilige Gewerbe muss bei Antragstellung bereits vorliegen) relevant sind.

Detailierte Informationen:www.kwf.at
Kontakt & Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 7:30 – 16:30 und Freitag von 7:30 – 12:00 Uhr.

bfi-Kärnten, Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt
info@bfi-kaernten.at
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