C95/D95 Umwelt und Verhalten bei Notfällen
BKF Weiterbildung - Modul 2
Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm §12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur Führerscheinklasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1E als Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.
Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.
Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.
Dauer:
7 UnterrichtseinheitenKosten:
€ 135,00Jetzt Termin auswählen und Kurs buchen!
Filter Kursorte:
Kursnr.
20235117
Ort
bfi-St Stefan/Lav.
Hauptstraße 47
A-9431 St. Stefan im Lavanttal
Hauptstraße 47
A-9431 St. Stefan im Lavanttal
Termin
17.06.2023
Zeit
Sa 08:00-16:00
Weitere Informationen zu diesem Kurs:
Inhalt:
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
- Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Voraussetzungen:
Führerschein C, C1 oder DTrainer:
- Walter Werzin