C95/D95 Umwelt und Verhalten bei Notfällen (2023)
BKF Weiterbildung - Modul 2
Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm §12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur Führerscheinklasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1E als Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.
Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.
Wenn Sie alle 5 Module bei uns absolvieren, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Kurskosten (exkl. Lernunterlagen) !!!
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.
Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.
Wenn Sie alle 5 Module bei uns absolvieren, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Kurskosten (exkl. Lernunterlagen) !!!
Dauer:
7 StundenKosten:
€ 140,00 inkl. 10% MwSt.zzgl. Lehrbuch € 15,-
Aktuell sind leider keine Termine verfügbar.
Gerne informieren wir Sie sobald ein neuer Kurstermin angeboten wird.JA, bitte informieren Sie mich über neue Kurstermine
Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten –
rufen Sie uns einfach unter 05 78 78 an.
Wir beraten Sie gerne!
Inhalt:
1.c) Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauches3.e) Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen