Erwachsenenschutzrecht für Berufsangehörige der MTD
Umsetzung des Erwachsenenschutz-Gesetzes in die Praxis
Mit Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutzrechts per 1.07.2018 sind Änderungen für die medizinische Behandlung erforderlich geworden. Ein wesentliches Ziel der Reform war, die Selbstbestimmung der vertretenen Person so weit wie möglich zu erhalten. Der Wille des/der Patient*in soll direkt oder indirekt durch die Stellvertretung zur Geltung kommen. Der medizinisch-technische Dienst (MTD) ist verantwortlich bei der Durchführung diagnostischer, therapeutischer, rehabilitativer oder krankheitsvorbeugenden Maßnahmen. Dies erfordert von Ihnen die Entscheidungsfähigkeit Patient*innen zu beurteilen und Ihr eigenes Vorgehen zu begründen und zu dokumentieren.
Diese Fortbildung befähigt Sie, die Grundsätze des Gesetzes in die Praxis umzusetzen.
Diese Fortbildung befähigt Sie, die Grundsätze des Gesetzes in die Praxis umzusetzen.
Inhalt:
- Zustimmung zum Behandlungsvertrag entsprechend des Erwachsenenschutzrechts
- Selbstbestimmung trotz Vertretung
- Eckpunkte für die Behandlung eines Patienten
- Stärkung der Autonomie im Rechtsverkehr und in persönlichen Angelegenheiten
- Checkliste für die Entscheidungsfähigkeit
- Erwachsenenschutzvereine – „Drehscheibenfunktion“
- Datenschutz und Verschwiegenheit
Zielgruppe:
Biomedizinische Analytiker*innen, Diätolog*nnen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, Orthoptist*innen, Physiotherapeut*innen, Radiologietechnolog*innenVoraussetzungen:
Mitgliedschaft AK-KärntenAbschluss:
KursbestätigungTrainer:
- DGKP Mag.a Sonja Haubitzer M.Ed., Juristin und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Gerichtlich beeidete Sachverständige
Dauer:
8 UnterrichtseinheitenKosten:
Für AK-Kärnten-Mitglieder kostenlosBildungsprogramm für Gesundheits- und Sozialberufe
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Termine in
Kursnr.
26213281
Ort
bfi-Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
A-9500 Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
A-9500 Villach
Termin
15.11.2021
Zeit
Mo 08:00 - 16:00
