Pflegedokumentation leicht gemacht
Professionelle Erstellung von Pflegeberichten in der Altenpflege
Der Pflegebericht als Teil der Pflegedokumentation ist gesetzlich verankert und ein wichtiges Element der Qualitätssicherung.
Oftmals wird viel Zeit damit „verbracht“, weil doppelt dokumentiert wird oder die Formulierung von Einträgen im Allgemeinen „schwer fällt“.
Hier sollte Qualität vor Quantität stehen, um so den Leitsatz „DER MENSCH IST IM MITTELPUNKT“ auch wahrhaftig und authentisch leben zu können.
Oftmals wird viel Zeit damit „verbracht“, weil doppelt dokumentiert wird oder die Formulierung von Einträgen im Allgemeinen „schwer fällt“.
Hier sollte Qualität vor Quantität stehen, um so den Leitsatz „DER MENSCH IST IM MITTELPUNKT“ auch wahrhaftig und authentisch leben zu können.
Dauer:
8 UnterrichtseinheitenKosten:
€ 240,00Jetzt Termin auswählen und Kurs buchen!
Filter Kursorte:
Kursnr.
20231229
Ort
bfi-Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
A-9500 Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
A-9500 Villach
Termin
25.10.2023
Zeit
Mi 08:00-16:00
Weitere Informationen zu diesem Kurs:
Inhalt:
- Pflegeprozess
- Bedürfnisorientierung
- Einstellungsmodulation Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (Dokumentationspflicht)
- Richtlinie Dokumentation
- Theorie-Praxistransfer anhand eines konkreten Fallbeispiels (Pflegeanamnese, Pflegeplanung, Pflegebericht)
Lernziele:
Die Teilnehmenden- kennen die Bedeutung der Beobachtung in der Erkenntnisgewinnung über notwendige Pflegemaßnahmen,
- können Pflegemaßnahmen in den Pflegeprozess in Form der Pflegeplanung implementieren,
- kennen die Kriterien der gesetzlich korrekten Pflegedokumentation.
Zielgruppe:
Personen aus Gesundheits- und Sozialberufen in der AltenpflegeVoraussetzungen:
keineAbschluss:
KurbestätigungTrainer:
- DGKP Untermoser Karina BA MEd MA MSc
- * Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege* Gestaltpädagogin nach A. Höfer* psychologische LSB nach V. Frankl
Anmerkung:
Diese Fortbildung kann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsverpflichtung für Personen aus Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen absolviert werden.Diese Fortbildung kann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsverpflichtung für Personen aus Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen absolviert werden.
Für diese Fortbildung erhalten Sie je Unterrichtseinheit (UE) 2 ÖGKV PFP® Pflegefortbildungspunkten - diese entsprechen 1 Fortbildungsstunde laut GuKG.
Im Falle eines neuerlichen Lockdowns aufgrund von Covid-19 kann der Kurs in Form von virtueller Präsenz (Distance Learning) über die Webplattform ZOOM durchgeführt werden.