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Wissenswertes zur Pflegegeldeinstufung

Worauf es beim Pflegegeld-Einstufungsverfahren ankommt

neuer Kurts 
Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden. Je nach Ausmaß wird es in sieben Stufen gewährt. Die Beurteilung des Pflegebedarfs erfolgt auf Grundlage der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV). Bei der Begutachtung durch Sachverständige in stationären Einrichtungen aber auch bei der Betreuung durch mobile Dienste ist die Einbeziehung von Pflege- und Betreuungspersonen unumgänglich. Dabei ist eine nachvollziehbare Dokumentation, als auch die Abbildung und Beschreibung des Pflege- und Betreuungsaufwandes von Patient*innen, Klienten*en sowie Kund*innen verfahrensrelevant um eine adäquate Einstufung sicherzustellen.
Sie erhalten in dieser Fortbildung grundlegende Informationen, um den*die Sachverständige*n im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung auf relevante Pflege- und Betreuungsaufwände hinzuweisen und diese selbstbewusst und fachkundig argumentieren zu können.
Dauer:
8 Stunden
Kosten:
Für AK-Kärnten Mitglieder kostenlos

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Kursnr.
20245181
Ort
bfi-St Stefan/Lav.
Hauptstraße 47
A-9431 St. Stefan im Lavanttal
Termin
02.10.2024
Zeit
Mi 08:00-16:00


Inhalt:
  • Sinn und Zweck des Pflegegeldes
  • Informationen zum Pflegegeldsystem
  • Grundsätze der Pflegegeldeinstufung
  • Ablauf des Pflegegeldverfahrens und der Pflegegeldeinstufung
  • Wichtige Aspekte, die durch das Pflegepersonal bei der Begutachtung eingebracht werden können
  • Relevante Verfahrensschritte vom Pflegegeldantrag bis zur Verfahrensbeeinspruchung
  • Klageverfahren bei negativem Bescheid
Lernziele:
Die Teilnehmenden
  • verstehen das Grundprinzip der Pflegegeldeinstufung.
  • wissen welche Zeitwerte berücksichtigt werden können.
  • kennen die Möglichkeit zur Über- und Unterschreitung von Zeitwerten.
  • kennen die Voraussetzungen, die zur Erlangung der Pflegestufe 5 – 7 notwendig sind.
  • sind in der Lage eine erforderliche Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einzubringen.
Zielgruppe:
Angehörige der Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe
Voraussetzungen:
Mitgliedschaft AK Kärnten.
Abschluss:
Kursbestätigung
Trainer:
  • Mag.a Sonja Haubitzer M.Ed

Kontakt & Öffnungszeiten
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