Wundversorgung und Medikamentenverabreichung durch Pflegeassistent*innen (2024)
Modul 2
Pflegeassistent*innen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz dürfen seit Sommer 2016 in ihrem Tätigkeitsbereich einfache Wundversorgung durchführen sowie Verbände anlegen. Zudem umfasst die Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie die Verabreichung von lokal, transdermal, über den Gastrointestinaltrakt bzw. Respirationstrakt zu verabreichende Arzneimitteln einschließlich Mikro- und Einmalklistieren. Eine Schulung für diesen Tätigkeitsbereich trainiert Ihre Kompetenz und unterstützt Ihre Sicherheit im Umgang mit Gefahren, Komplikationen bzw. Zwischenfällen im Rahmen dieser Tätigkeiten. Ebenso werden Aufgaben aus der GuK-Novelle 2022 aufgezeigt.
Dauer:
7 StundenKosten:
€ 210,00 inkl. 10% MwSt.Jetzt Termin auswählen und Kurs buchen!
Filter Kursorte:
Kursnr.
20245035
Ort
bfi-Klagenfurt
Bahnhofplatz 1
A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Bahnhofplatz 1
A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Termin
15.03.2024
Zeit
Fr 09:00-16:00
Kursnr.
20245036
Ort
bfi-Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
A-9500 Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
A-9500 Villach
Termin
15.11.2024
Zeit
Fr 09:00-16:00
Weitere Informationen zu diesem Kurs:
Inhalt:
Berufsrechtliche Grundlagen NEU- Neue Tätigkeitsbereiche durch die GuK Novelle 2022 für Pflegeassistent*innen (PA)
- Anordnung und Durchführungsverantwortung
- Gesetzeskonformer Umgang mit Arzneimitteln
- Handeln in Notfällen, haltautomatische Defibrillation
- Erhebung und Überwachung von medizinischen Basisdaten (Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstseinslage)
- Sub cutan Injektionen
- Diabetes mellitus-Blutzuckermessung
Wundversorgung und Medikamentenverabreichung
- Grundlagen der Wundheilung
- Einfache Wundversorgung
- Wundverbände - Anlegen eines Kompressionsverbandes (praktisches Üben)
- Verabreichung von Medikamenten
- Mikro- und Einmalklistieren
Zielgruppe:
Pflegeassistent*innen (ehem. Pflegehilfen)Voraussetzungen:
keineAbschluss:
KurbestätigungTrainer:
- DGKP Mößlacher Kathrin, BA, M.Ed.
Anmerkung:
Diese Fortbildung kann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsverpflichtung für Personen aus Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen absolviert werden.Für diese Fortbildung erhalten Sie je Unterrichtseinheit (UE) 2 ÖGKV PFP® Pflegefortbildungspunkte - diese entsprechen 1 Fortbildungsstunde laut GuKG.