Die beste Zeit für Weiterbildung ist JETZT! Das umfangreiche Angebot des bfi-Kärnten an Aus- und Weiterbildungen reicht von praxisorientierten Basiskursen über gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen bis hin zur Möglichkeit berufsbegleitend zu studieren.
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Lehrlingsausbilder*innen

Ausbildungen für Lehrlingsausbilder*innen

Um die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Lehrlingsausbildung zu schaffen, ist eine fundierte Aus- und Weiterbildung der Lehrlingsbetreuer*innen wesentlich.

Das bfi-Kärnten betreibt eine zwischenbetriebliche sowie drei überbetriebliche IT-Lehrlingsausbildungsstätten und bildet als Partner von AMS und Land Kärnten über 300 Jugendliche in den unterschiedlichsten Berufen und Branchen aus.

Unsere Trainer*innen geben ihre Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrlingen an andere Lehrlingsausbilder*innen weiter. In der gesetzlichen Ausbildung zum*r Lehrlingsausbilder*in und den Zusatzausbildungen erhalten Sie praxisorientiert und professionell das notwendige Rüstzeug, um Jugendliche erfolgreich und einfühlsam auszubilden.

Ausbildungen für Lehrlingsausbilder*innen:

Förderungen für Ausbilder*innen

Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder*innen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung. Achtung: Es werden keine Fachkurse gefördert!

Folgende Ausbildungen am bfi-Kärnten werden von der Wirtschaftskammer gefördert:


Die Förderung können Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden, beantragen. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Gefördert werden 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 2.000,- pro Ausbilder*in und Kalenderjahr

Voraussetzungen:   
  • Vorhandene Ausbilderqualifikation
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-
  • Für Personen mit Ausbilderqualifikation können auch Förderanträge gestellt werden, wenn der Dienstgeberbetrieb aktuell keine Lehrlinge ausbildet, dies aber plant. Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme

Der Förderantrag inkl. Belegen (z.B. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch die/den Lehrberechtigte*n oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Kontakt & Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 7:30 – 16:30 und Freitag von 7:30 – 12:00 Uhr.

bfi-Kärnten, Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt
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