Sie haben ihren Qualifikationsnachweis bereits in der Tasche: 46 Teilnehmer absolvierten im Februar am bfi-Villach ihre Berufskraftfahrer-Fortbildung nach neuer EU-Richtlinie. Die 2008 erlassene Regelung besagt nämlich, dass spätestens ab 10. September 2014 alle LKW- und Buslenker im Güter- und Personenverkehr verpflichtend einen Befähigungsnachweis haben müssen. Geknüpft an eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden, die an einer ermächtigten Ausbildungsstätte – wie dem bfi-Kärnten – absolviert werden muss.
- Mit 10. September 2013 sind demnach alle Lenker der Klasse D, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 erworben haben, verpflichtet, den Nachweis bei einer Kontrolle vorzuzeigen.
- Ab 10. September 2014 müssen auch Berechtigte der Klasse C1 und C, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2009 erhalten haben, die Qualifikation besitzen.
Der Nachweis ist alle fünf Jahre zu erneuern.
Das bfi-Kärnten bietet seit 2009 den Qualifikationsnachweis „95“ in Einzel- oder Block-Modulen an. Die Gesamtkosten für die Ausbildung betragen
395,- Euro inklusive Skripten (79,- Euro pro Modul).
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