Seit 1. November können die Anträge beim bfi-Kärnten gestellt werden.Das Ingenieurgesetz 2017 wertet die bisherige Standesbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ zu einer neuen - international vergleichbaren - Qualifikation auf.
Mit der Umstellung auf eine Qualifikationsbezeichnung, die im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der Niveaustufe 6 – wie der Bachelor – zugeordnet ist, wird ein nachvollziehbarer Kompetenznachweis hergestellt.
Die
bisherigen Grundvoraussetzungen - HTL Matura oder vergleichbare
Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene
Praxis - bleiben gleich.
Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten. Der Antrag zum Erwerb des Ingenieur-Titels wird nicht mehr wie bisher beim Wirtschaftsministerium eingereicht, sondern bei Zertifizierungsstellen, die vom Ministerium mit der Organisation und Durchführung des Zertifizierungsverfahrens betraut wurden.
Ab sofort können die
Anträge auch bei der
Ingenieur-Zertifizierungsstelle des
bfi-Kärnten gestellt werden.
Dieser muss u.a. eine ausführliche Beschreibung der facheinschlägigen beruflichen Tätigkeiten, sowie des Grads der Eigenständigkeit und Verantwortung beinhalten. Nach Überprüfung der Vollständigkeit des Antrags und der formalen Voraussetzungen erfolgt die Zulassung zu einem Fachgespräch. Dieses wird kommissionell mit zwei Fachexpert/innen aus dem jeweiligen Berufsbereich geführt.
Sind alle formalen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, stellt die Zertifizierungsstelle eine Urkunde aus, mit der die Qualifikationsbezeichnung 'Ingenieurin' bzw. 'Ingenieur' verliehen wird.
Mehr Informationen und Antragsformulare finden Sie
hier.Kontakt:
bfi-Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Ing. Bertram Dohr
T: 05 78 78-3511
ingenieur@bfi-kaernten.at