C95/D95 Arbeits- und Sozialrechtliche Bestimmungen
BKF Weiterbildung - Modul 4
Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über
die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm
§12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur
Führerscheinklasse C, C+E, C1, C1+E, D, D+E als
Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen
Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen
im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine
35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte
absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.
Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.
Wenn Sie alle 5 Module bei uns absolvieren, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Kurskosten (exkl. Lernunterlagen)
2.a) Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
3.b) Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.f) Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
Führerschein C, C1 oder D
7 Stunden
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter Anmerkungen bekannt, für welche Führerscheinklasse sie die Bescheinigung benötigen.