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C95/D95 Umwelt und Verhalten bei Notfällen

BKF Weiterbildung - Modul 2

Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm §12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur Führerscheinklasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1E als Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.

Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.

Wenn Sie alle 5 Module bei uns absolvieren, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Kurskosten (exkl. Lernunterlagen)
ab € 150,00
ÖGB Mitglieder
Landarbeiterkammer Mitglieder
1 Kursterminmehr Details

Kurstermine

21.01.2026 - 21.01.2026bfi-St Stefan/Lav.€ 150,00
1.c) Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauches
3.e) Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Führerschein C, C1 oder D
7 Stunden
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter Anmerkungen bekannt, für welche Führerscheinklasse sie die Bescheinigung brauchen.
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