Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über
die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm
§12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur
Führerscheinklasse C, C+E, C1, C1+E, D, D+E als
Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen
Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen
im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine
35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte
absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.
Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.
Wenn Sie alle 5 Module bei uns absolvieren, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Kurskosten (exkl. Lernunterlagen)
Aktuell gibt es zu diesem Kurs keinen buchbaren Termin.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unser Service-Team.
Email: info@bfi-kaernten.at
Servicenummer: 05 78 78.
3.a) Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.c) Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.d) Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
Führerschein C, C1 oder D
7 Stunden
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter Anmerkungen bekannt, für welche Führerscheinklasse sie die Bescheinigung brauchen!