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C95/D95 Unfallverhütung und Gesundheitsschutz

BKF Weiterbildung - Modul 5

Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm §12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur Führerscheinklasse C, C+E, C1, C1+E, D, D+E als Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.

Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.

Wenn Sie alle 5 Module bei uns absolvieren, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Kurskosten (exkl. Lernunterlagen)
€ 150,00
ÖGB Mitglieder
Landarbeiterkammer Mitglieder
1 Kursterminmehr Details

Kurstermine

27.06.2026 - 27.06.2026bfi-Klagenfurt€ 150,00
3.a) Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.c) Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.d) Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
Führerschein C, C1 oder D
7 Stunden
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter Anmerkungen bekannt, für welche Führerscheinklasse sie die Bescheinigung brauchen!
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Bitte wenden Sie sich über das Anfrageformular an unser Service-Team.
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