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C95/D95 Verkehrssicherheit und Fahrzeugtechnik

BKF Weiterbildung - Modul 1

Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm §12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur Führerscheinklasse C, C+E, C1, C1+E, D, D+E als Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.

Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.

Wenn Sie alle 5 Module bei uns absolvieren, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Kurskosten (exkl. Lernunterlagen) !!!
ab € 150,00
ÖGB Mitglieder
Landarbeiterkammer Mitglieder
1 Kursterminmehr Details

Kurstermine

20.01.2026 - 20.01.2026bfi-St Stefan/Lav.€ 150,00
1.a) Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimale Nutzung
1.b) Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.d) Fähigkeit, die Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen
Führerschein C, C1 oder D
7 Stunden
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter Anmerkungen bekannt, für welche Führerscheinklasse sie die Bescheinigung benötigen.
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