Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über
die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm
§12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur
Führerscheinklasse C, C+E, C1, C1+E, D, D+E als
Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen
Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen
im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine
35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte
absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.
Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.
Wenn Sie alle 5 Module bei uns absolvieren, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Kurskosten (exkl. Lernunterlagen)
1.f) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter
Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des
Fahrzeuges
2.b) Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
3.g) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordung