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C95 Ladegutsicherung

BKF Weiterbildung - Modul 3

Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm §12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur Führerscheinklasse C, C+E, C1, C1+E, D, D+E als Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.

Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.

Wenn Sie alle 5 Module bei uns absolvieren, erhalten Sie 10% Rabatt auf die Kurskosten (exkl. Lernunterlagen)
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Kurstermine

Aktuell gibt es zu diesem Kurs keinen buchbaren Termin.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unser Service-Team.
Email: info@bfi-kaernten.at
Servicenummer: 05 78 78.
1.f) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges
2.b) Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
3.g) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordung
Führerschein C oder C1
7 Stunden
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