Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (LIVE Online)
in Kooperation mit BFI Tirol
Nach dem ArbeitnehmerIinnenschutzgesetz (ASchG) sind vom Betrieb Sicherheitsvertrauensleute zu stellen. Für diese Tätigkeit ist eine fachliche Schulung im Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten auf dem Gebiet des Arbeitnehmer_innenschutzes notwendig.