Sie erlangen die theoretischen und praktischen Fachkenntnisse, die gemäß
dem Arbeitnehmer*innenschutzgesetz BGBL. Nr. 450/1994 und der
Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) BGBL. II Nr. 13/2007 zum Führen
von Fahrzeug- und Ladekranen über 300 kNm nachzuweisen sind.
Aktuell gibt es zu diesem Kurs keinen buchbaren Termin.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unser Service-Team.
Email: info@bfi-kaernten.at
Servicenummer: 05 78 78.
Erster Kurstag: Kursablauf und Terminvergabe der Praxiseinheit (eine Stunde pro Teilnehmer*in)
Mechanik
Elektrik
Betriebs- und Wartungsvorschriften
Verständigungszeichen
Praktische Unterweisung am Kran
Letzer Kurstag: Komissionelle Prüfung
Vollendung des 18. Lebensjahres
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (A2/B1 nach dem europäischen Referenzrahmen)
30 Stunden Theorie plus eine Stunde Fahrpraxis pro Teilnehmer*in