Sonstige Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane
Sie erlangen die theoretischen und praktischen Fachkenntnisse, die gemäß
dem Arbeitnehmer*innenschutzgesetz BGBL. Nr. 450/1994 und der
Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) BGBL. II Nr. 13/2007 zum Führen
von flurgesteuerten Kranen über 300 kN nachzuweisen sind.
Aktuell gibt es zu diesem Kurs keinen buchbaren Termin.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unser Service-Team.
Email: info@bfi-kaernten.at
Servicenummer: 05 78 78.