Flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane
Sie erlangen die theoretischen und praktischen Fachkenntnisse, die gemäß
dem Arbeitnehmer*innenschutzgesetz BGBL. Nr. 450/1994 und der
Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) BGBL. II Nr. 13/2007 zum Führen
von flurgesteuerten Kranen bis 300 kN nachzuweisen sind.