
Das Hinweisgebersystem steht für das Melden von Verstößen und Fehlverhalten zur Verfügung, welche Sie in Bezug auf unser Unternehmen festgestellt und beobachtet haben. Ihre Aufmerksamkeit hilft uns, Risiko in unserem Unternehmen zu minimieren.
Folgende Verstöße können nach HSchG gemeldet werden:
Sie können Ihre Informationen digital (anonym, direkt und schriftlich über das Hinweisgebersystem), telefonisch (0669 17878 944) und persönlich (buchen Sie einen verfügbaren Termin bei der/dem Datenschutzbeauftragten) melden.
Nein, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sie müssen auch keine Kontaktinformationen preisgeben. Wenn Sie eine anonyme Kommunikation wünschen, so legen Sie bitte dafür eine eigene E-Mailadresse bei einem Emailprovider (z.B. Google, GMX oä) an.
Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen und/oder persönliche Beschwerden (z.B. über die Qualität des Essens aus den Automaten; etc.) anzubringen. Hierfür stehen Ihnen Ihre Führungskräfte direkt zur Verfügung.
Das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) in Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie gewährt Ihnen als Hinweisgeber*in Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen, sofern Sie berechtigte Verstöße/berechtigtes Fehlverhalten melden. Das bewusste Falschmelden und/oder Anschwärzen von Personen ist in jedem Fall ein Compliance-Verstoß und kann für Sie zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Ihre Meldung erfolgt absolut anonym und Sie müssen keine Kontaktdaten angeben. Es steht Ihnen aber jederzeit frei Ihre Kontaktdaten freiwillig anzugeben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die bereits bestehenden Datenschutzinformationen (Datenschutz – bfi-Kärnten ). Personenbezogene Daten werden nach Entfall der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Jede Meldung bedarf einer Überprüfung und wird einer Ersteinschätzung unterzogen. Handelt es sich hierbei um einen Compliance-relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung eingeleitet. In diesem Fall ist die aufrechte Kommunikation zwischen Ihnen und der Compliance-Organisation wünschenswert. Um Ihre Anonymität (falls gewünscht) sicherzustellen empfiehlt es sich, einen eigenen Email-Account bei einem Emailprovider anzulegen. Als Hinweisgeber*in erhalten Sie dann auf Wunsch jederzeit Informationen über den jeweiligen Status und das Ergebnis der Bearbeitung.