Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder*innen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung. Achtung: Es werden keine Fachkurse gefördert!
Die Förderung können Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden, beantragen. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Gefördert werden 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 2.000,- pro Ausbilder*in und Kalenderjahr
Voraussetzungen:
- Vorhandene Ausbilder*innenqualifikation
- Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
- Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-
- Für Personen mit Ausbilder*in-Qualifikation können auch Förderanträge gestellt werden, wenn der Dienstgeberbetrieb aktuell keine Lehrlinge ausbildet, dies aber plant. Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme
Der Förderantrag inkl. Belegen (z.B. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch die/den Lehrberechtigte/n oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Weitere Informationen finden Sie
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