Wir schätzen die Vorteile, die ein Hund im Büro bringt und wissen, dass
die Hunde unserer Mitarbeiter*innen zur Lebensqualität und auch zur
Leistung im Unternehmen beitragen. Dennoch ist es keine
Selbstverständlichkeit, den Hund mit in das Büro zu nehmen:
- Der
oberste Grundsatz für den Hundebesitzer am bfi-Kärnten heißt: Respekt
davor, dass es Kolleg*innen und Besucher gibt, die entweder keine Hunde
mögen oder allergisch auf Tierhaare reagieren. In diesem Fall sind
direkte Kontakte mit dem Bürohund zu vermeiden.
- Die
Geschäftsführung muss den Hund im Büro genehmigen. Diese
„Aufenthaltsgenehmigung“ gilt, solange die Dog Policy eingehalten wird.
Nach einer Eingewöhnungsphase für Hund und Frauerl/Herrl und neuen
Kolleg*innen von zwei Monaten erfolgt ein Einschätzungsgespräch mit der
Geschäftsführung und gegebenenfalls die Unterzeichnung der Vereinbarung
„Hund im Büro“.
- Mitarbeiter*innen,die ihren Hund
mit in das Büro nehmen wollen, müssen im Vorfeld alle Erwartungen und
Rahmenbedingungen mit der Geschäftsführung und den unmittelbar
betroffenen Kolleg*innen geklärt haben.
- Der
Hundehalter hat die Verantwortung dafür, dem Hund artgerechte Bewegung
und Beschäftigung bieten zu können, ohne dass die Arbeitsqualität und
-leistung darunter leidet.
- Betriebliche
Anforderungen wie Schulungen, Meetings, Veranstaltungen erlauben es
manchmal nicht, den Hund mitzunehmen. Für diesen Fall hat der
Hundebesitzer entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
- Der
Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass der Hund die Grundkommandos
beherrscht, sofort abrufbar ist, nicht an Besucher*innen hochspringt
sowie keine Beschädigungen an Büromöbel, Kabel und sonstigem Eigentum
des bfi-Kärnten verursacht. Der Hundehalter haftet für eventuelle
Beschädigungen und ist angehalten, eine entsprechende
Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
- Verunreinigungen
durch nasses Fell, Kot usw. sind vom Hundehalter sofort zu entfernen.
Der Hund muss alle gesetzlichen Impfungen haben, entsprechend gepflegt
und möglichst geruchsfrei gehalten werden. Aggressives Verhalten,
häufiges Bellen und Anknurren von Besucher*innen im Büro wird nicht
toleriert und beendet sofort die Aufenthaltsgenehmigung.
- Alle
Mitarbeiter*innen sind angehalten, sich sofort an den Hundebesitzer zu
wenden,wenn sie sich in irgendeiner Art und Weise durch den Bürohund
gestört fühlen. Bei anhaltenden Beschwerden ist die Geschäftsführung zu
informieren.
Es braucht einen respektvollen Umgang zwischen
Hundebesitzer und seinen Kolleg*innen, damit das Miteinander von Hund
und Mensch am Arbeitsplatz eine Bereicherung für alle Beteiligte wird.
Damit dies gelingt, ersuchen wir alle Mitarbeiter*innen die Dog Policies
einzuhalten.