Wir schätzen die Vorteile, die ein Hund im Büro bringt und wissen, dass die Hunde unserer Mitarbeiter*innen zur Lebensqualität und auch zur Leistung im Unternehmen beitragen. Dennoch ist es keine Selbstverständlichkeit, den Hund mit in das Büro zu nehmen:
- Der oberste Grundsatz für den Hundebesitzer am bfi-Kärnten heißt: Respekt davor, dass es Kolleg*innen und Besucher gibt, die entweder keine Hunde mögen oder allergisch auf Tierhaare reagieren. In diesem Fall sind direkte Kontakte mit dem Bürohund zu vermeiden.
- Die Geschäftsführung muss den Hund im Büro genehmigen. Diese „Aufenthaltsgenehmigung“ gilt, solange die Dog Policy eingehalten wird. Nach einer Eingewöhnungsphase für Hund und Frauerl/Herrl und neuen Kolleg*innen von zwei Monaten erfolgt ein Einschätzungsgespräch mit der Geschäftsführung und gegebenenfalls die Unterzeichnung der Vereinbarung „Hund im Büro“.
- Mitarbeiter*innen,die ihren Hund mit in das Büro nehmen wollen, müssen im Vorfeld alle Erwartungen und Rahmenbedingungen mit der Geschäftsführung und den unmittelbar betroffenen Kolleg*innen geklärt haben.
- Der Hundehalter hat die Verantwortung dafür, dem Hund artgerechte Bewegung und Beschäftigung bieten zu können, ohne dass die Arbeitsqualität und -leistung darunter leidet.
- Betriebliche Anforderungen wie Schulungen, Meetings, Veranstaltungen erlauben es manchmal nicht, den Hund mitzunehmen. Für diesen Fall hat der Hundebesitzer entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
- Der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass der Hund die Grundkommandos beherrscht, sofort abrufbar ist, nicht an Besucher*innen hochspringt sowie keine Beschädigungen an Büromöbel, Kabel und sonstigem Eigentum des bfi-Kärnten verursacht. Der Hundehalter haftet für eventuelle Beschädigungen und ist angehalten, eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
- Verunreinigungen durch nasses Fell, Kot usw. sind vom Hundehalter sofort zu entfernen. Der Hund muss alle gesetzlichen Impfungen haben, entsprechend gepflegt und möglichst geruchsfrei gehalten werden. Aggressives Verhalten, häufiges Bellen und Anknurren von Besucher*innen im Büro wird nicht toleriert und beendet sofort die Aufenthaltsgenehmigung.
- Alle Mitarbeiter*innen sind angehalten, sich sofort an den Hundebesitzer zu wenden,wenn sie sich in irgendeiner Art und Weise durch den Bürohund gestört fühlen. Bei anhaltenden Beschwerden ist die Geschäftsführung zu informieren.
Es braucht einen respektvollen Umgang zwischen Hundebesitzer und seinen Kolleg*innen, damit das Miteinander von Hund und Mensch am Arbeitsplatz eine Bereicherung für alle Beteiligte wird. Damit dies gelingt, ersuchen wir alle Mitarbeiter*innen die Dog Policies einzuhalten.