C95/D95 Sozialrechtliche Vorschriften / Arbeitsrecht
BKF Weiterbildung - Modul 4
Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um eine Bescheinigung über die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19 b GütbefG iVm §12GWB zu erhalten und sich somit den Zahlencode "95" zur Führerscheinklasse C, C+E, C1, C1+E, D, D+E als Fahrer*innenqualifizierungsnachweis im Führerschein eintragen zu lassen.
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.
Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.
Link zur rechtlichen Grundlage:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005794
Ab September 2008 (Klasse D/D1) bzw. 2009 (Klasse C/C1) müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr bzw. Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werksverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen.
Insgesamt werden 5 Module benötigt á 7 Stunden, welche bei uns einzeln absolviert werden können.
Link zur rechtlichen Grundlage:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005794
Dauer:
7 UnterrichtseinheitenKosten:
€ 135,00Jetzt Termin auswählen und Kurs buchen!
Filter Kursorte:
Kursnr.
20235019
Ort
bfi-Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
A-9500 Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
A-9500 Villach
Termin
28.10.2023
Zeit
Sa 08:00-16:00
Weitere Informationen zu diesem Kurs:
Inhalt:
• Sozialrechtlichen Rahmenbedingungen undVorschriften für den Kraftverkehr
• STVO, KFG und FSG
• Internationale und nationale Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten
• Analoges und digitales Kontrollgerät
Voraussetzungen:
Führerschein C, C1 oder DAbschluss:
Bescheinigung über eine C/D95 Weiterbildung Ziffern gem. GWB 2.a)Trainer:
- Walter Werzin
Anmerkung:
Abschluss:Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 14c GelverkG / §44c KflGiV1 iVm §12 GWB bzw. § 19 b GüterbefG iVm §12GWB
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter Anmerkungen bekannt, für welche Führerscheinklasse sie die Bescheinigung brauchen!