Die beste Zeit für Weiterbildung ist JETZT! Das umfangreiche Angebot des bfi-Kärnten an Aus- und Weiterbildungen reicht von praxisorientierten Basiskursen über gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen bis hin zur Möglichkeit berufsbegleitend zu studieren.
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Förderungen

Fördermöglichkeiten für betriebliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Die Mitarbeiter*innen des bfi-Firmenservice bieten Ihnen Unterstützung bei der Auswahl und Nutzung von Fördermöglichkeiten und beraten Sie gerne:

  • Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (Land Kärnten) „De minimis-Regel“
  • Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS Kärnten)
  • Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit
  • Förderung für Kleinstunternehmer*innen (bis 9 Mitarbeiter*innen und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)
  • Lehrwerkstätten-Verbundförderung
  • Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen für Lehrlinge
  • Förderung „Weiterbildung Ausbilder*in“
  • Steuerliche Absetzbarkeit: (Bildungsfreibetrag BFB für Unternehmen nach § 4 Abs 4 Z 8 und Z 10 EStG 1988, Bildungsprämie gem. § 108c EStG)

Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder*innen

Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder*innen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung. Achtung: Es werden keine Fachkurse gefördert!

Die Förderung können Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden, beantragen. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Gefördert werden 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 2.000,- pro Ausbilder*in und Kalenderjahr

Voraussetzungen:

  • Vorhandene Ausbilder*innenqualifikation
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-
  • Für Personen mit Ausbilder*inqualifikation können auch Förderanträge gestellt werden, wenn der Dienstgeberbetrieb aktuell keine Lehrlinge ausbildet, dies aber plant. Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme

Der Förderantrag inkl. Belegen (z.B. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch die/den Lehrberechtigte/n oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fördermöglichkeiten für Lehrlinge

Die Mitarbeiter*innen des bfi-Firmenservice bieten Ihnen Unterstützung bei der Auswahl und Nutzung von Fördermöglichkeiten und beraten Sie gerne:

  • Lehrwerkstätten-Verbundförderung
  • Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen
  • Bildungsgutschein der Arbeiterkammer
  • Bildungsscheck für berufsbezogene Weiterbildung
  • Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge
  • Heimkosten- und Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge

Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten zu den oben genannten Fördermöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem oben stehenden Förderüberblick.

Klein- und Kleinstunternehmen

Der KWF fördert Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmer*innen von Kleinstunternehmen bis zu 50% (max. € 2.000,-), wenn die förderbaren Kosten mind. € 1.000,- betragen und für die ausgeübte unternehmerische Tätigkeit (das jeweilige Gewerbe muss bei Antragstellung bereits vorliegen) relevant sind.

Detailierte Informationen:www.kwf.at
Kontakt & Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 7:30 – 16:30 und Freitag von 7:30 – 12:00 Uhr.

bfi-Kärnten, Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt
info@bfi-kaernten.at

Anfragen an das Firmenservice:
firmenservice@bfi-kaernten.at
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